Barrierefreiheitserklärung
gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.denkmal-heer.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Die Google-Maps basierende Denkmalssuche ist nicht barrierefrei bedienbar. Als barrierefreie Alternative steht jedem User die erweiterte Suchfunktion unter dem Menüpunkt "Denkmalsuche" zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.10.2019 erstellt.
Die Webseite ist vor Veröffentlichung 2018 einem Selbsttest unterzogen und weitgehend barrierefrei nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA erstellt worden. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.denkmal-heer.at" über unser Kontaktformular.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.