• Sliderbild Gruppenfoto MHDK und FBM
  • Sliderbild Ehrenhalle mit Ehrenmal ÖBH, Äußeres Burgtor / Österreichisches Heldendenkmal, 1010 Wien, Wien
  • Sliderbild Enthüllung Gedenktafel "Bernardis-Schmid", 1090 Wien, Wien
  • Sliderbild Enthüllung Gedenktafel "General Spannocchi", 1070 Wien, Wien
  • Sliderbild Fresken Außenseite, Amtsgebäude Stiftgasse, 1070 Wien, Wien
  • Sliderbild Gedenkstein 1967, Fliegerhorst Hinterstoisser, 8740 Zeltweg, Steiermark
  • Sliderbild Gedenkstein zur Hinrichtung ungarischer Widerstandskämpfer, Belgier Kaserne, 8052 Graz, Steiermark
  • Sliderbild Stiftskirche, Stiftskirche, 1070 Wien, Wien
  • Sliderbild Denkmal und Gedenkstein, Windisch Kaserne, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kärnten
  • Sliderbild Gedenkstein Fliegerschule und Fliegerregiment, Fliegerhorst Hinterstoisser, 8740 Zeltweg, Steiermark
  • Sliderbild
  • Sliderbild Gedenkstein Jägerbataillon 26 und der Traditionsvereine, Türk Kaserne, 9800 Spittau an der Drau, Kärnten
  • Sliderbild Soldatenkirche Sel. Engelbert Kolland, Belgier Kaserne, 8052 Graz, Steiermark
  • Sliderbild Militärpfarrkirche des Militärkommandos Wien, Militärkirche St. Johann Nepomuk, 1130 Wien, Wien
  • Sliderbild Erinnerungsdenkmal, Khevenhüller Kaserne, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kärnten

Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.denkmal-heer.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Die Google-Maps basierende Denkmalssuche ist nicht barrierefrei bedienbar. Als barrierefreie Alternative steht jedem User die erweiterte Suchfunktion unter dem Menüpunkt "Denkmalsuche" zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.10.2019 erstellt.

Die Webseite ist vor Veröffentlichung 2018 einem Selbsttest unterzogen und weitgehend barrierefrei nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA erstellt worden. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.denkmal-heer.at" über unser Kontaktformular.

Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren